Kosten
Die Kosten für die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen), die zur Diagnostik und zum persönlichen Kennenlernen dienen, werden von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Dazu reicht die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte aus. Kosten fallen dabei nicht an.
Soll im Anschluss an die Diagnostik eine Psychotherapie durchgeführt werden, muss ein Anrag auf Psychotherapie bei den Krankenkassen gestellt werden. Wird dieser von der Krankenkasse befürwortet , kann die Therapie beginnen. Auch dann fallen keine Kosten an.
Kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Leistungen sind mit den Privaten Krankenversicherungen im Rahmen der GOÄ geregelt und müssen ebenfalls beantragt und genehmigt werden. Sie erhalten die Rechnung von uns direkt und reichen diese bei Ihrer Versicherung ein. I.d.R. übernehmen die Privaten Krankenversicherungen die Leistungen.